Die Europäische Eibe (Taxus baccata) ist ein Baum mit langer Tradition. Seit Jahrhunderten findet sie in Gärten, Parks und auf Friedhöfen ihren Platz. Doch trotz ihrer Schönheit und Robustheit gibt es immer wieder Situationen, in denen ein Eibenbaum auf einem Privatgrundstück gefällt werden muss.
Häufig aus Sicherheitsgründen, wegen baulicher Maßnahmen oder aufgrund der Giftigkeit ihrer Beeren und Nadeln. Wer allerdings glaubt, eine Eibe einfach so fällen zu dürfen, irrt. Zahlreiche rechtliche, ökologische und praktische Aspekte spielen eine Rolle. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder oder Konflikte mit Behörden und Nachbarn.
Was macht die Eibe so besonders?
Die Eibe gehört zu den ältesten Baumarten Europas und ist in der freien Natur selten geworden. Ihre langsame Wuchsform, die dunkelgrünen Nadeln und die auffälligen roten Beeren machen sie unverwechselbar. Gleichzeitig ist die Eibe hochgiftig. Alle Pflanzenteile mit Ausnahme des roten Fruchtmantels enthalten das Alkaloid Taxin, das für Menschen und Tiere gefährlich sein kann. Besonders für Kinder, die die roten Früchte gerne pflücken, und für Haustiere wie Hunde und Pferde stellt dies ein Risiko dar.
Eibe auf Privatgrundstück fällen: Rechtliche Grundlagen durch Bundesnaturschutzgesetz und mehr
Ob ein Baum gefällt werden darf, regeln verschiedenste Gesetze und Vorschriften. Auf Bundesebene gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es schreibt vor, dass die Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden dürfen. Für Bäume bedeutet das konkret: Eine Fällung ist zwar grundsätzlich erlaubt, darf aber nicht gegen den Schutz von Tieren – insbesondere brütenden Vögeln – verstoßen.

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Das Gesetz schreibt zudem vor, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Gehölze wie Hecken oder Sträucher radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Für Bäume gilt dieses Verbot nicht unmittelbar, doch auch hier wird Rücksicht auf den Artenschutz verlangt. Da die Eibe auf der Vorwarnliste gefährdeter Arten steht, ist der Schutzgedanke stark ausgeprägt. Viele Kommunen haben deshalb zusätzlich eigene Regelungen erlassen.
Baumschutzsatzungen: Das lokale Regelwerk
Entscheidend ist weniger das Bundesrecht, sondern vielmehr die jeweilige kommunale Baumschutzsatzung. In vielen Städten und Gemeinden gelten feste Kriterien, ab wann ein Baum als schützenswert gilt. Dabei spielen in der Regel Stammumfang und Standort eine Rolle. So kann es sein, dass eine Eibe ab einem bestimmten Stammumfang nur mit Genehmigung gefällt werden darf. In Köln beispielsweise gilt ein Schutz ab 100 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe, in Bremen ab 120 Zentimeter. In anderen Städten sind die Grenzwerte niedriger. Die Konsequenz: Selbst auf einem Privatgrundstück, das einem Eigentümer allein gehört, darf die Eibe nicht ohne weiteres gefällt werden. Wer es dennoch tut, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die je nach Kommune bis zu 100.000 Euro betragen können.
Eibe und Naturschutz: Warum ist sie geschützt?
Die Eibe war in Mitteleuropa einst weit verbreitet. Durch übermäßige Nutzung – ihr Holz war im Mittelalter sehr begehrt, unter anderem für die Herstellung von Bögen – ging der Bestand drastisch zurück. Heute gilt die wildwachsende Eibe als gefährdet. Auch wenn ein Exemplar auf einem Privatgrundstück nicht zwangsläufig zur Wildpopulation zählt, sind viele Kommunen bemüht, den Bestand insgesamt zu sichern. Daher greifen die Baumschutzsatzungen bei dieser Art häufig. Hinzu kommt der Artenschutz: Eiben garantieren Vögeln und Insekten Lebensraum. Wer eine Eibe fällt, zerstört potenziell Nistplätze oder Futterquellen. Deshalb prüfen Behörden genau, ob eine Genehmigung erteilt wird.

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Gründe für eine Fällgenehmigung
Eine Genehmigung zur Fällung wird nicht leichtfertig erteilt. Es braucht triftige Gründe, die das öffentliche Interesse am Schutz des Baumes überwiegen. Typische Gründe sind:
1. Gefahr für die Sicherheit
Wenn eine Eibe instabil ist, morsche Stellen hat oder droht umzustürzen, kann dies Menschen und Gebäude gefährden. In solchen Fällen wird eine Fällung in der Regel genehmigt.
2. Gesundheitliche Risiken
Wegen der Giftigkeit der Eibe kann ein Baum in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen problematisch sein. Auch auf Privatgrundstücken besteht eine Gefahr, wenn Kinder oder Haustiere regelmäßig Zugang haben.
3. Bauliche Maßnahmen
Soll auf dem Grundstück gebaut oder erweitert werden, kann eine Eibe im Weg stehen. In solchen Fällen prüfen die Behörden, ob eine Fällung unvermeidlich ist.
Trotzdem gilt: Eine Eibe zu fällen ist stets die letzte Option. Behörden erwarten in der Regel, dass Alternativen geprüft werden.
Alternativen zur Fällung
Nicht immer muss ein Baum gleich komplett weichen. Gerade bei Eiben gibt es Alternativen, die eine Fällung überflüssig machen. Eine Option ist es, den Zugang zu den giftigen Beeren einzuschränken, etwa durch einen Zaun oder eine Abgrenzung. Auch regelmäßiges Absammeln der Beeren kann helfen. Wenn es um bauliche Maßnahmen geht, lohnt sich eine Anpassung der Planung. Vielleicht kann ein Bauprojekt leicht verschoben oder verändert werden, sodass der Baum erhalten bleibt. Auch Pflegemaßnahmen wie das Auslichten der Krone oder das Entfernen einzelner Äste können ausreichen und Gefahren verringern.
Der richtige Zeitpunkt zum Fällen der Eibe
Sollte es dennoch zur Fällung kommen, stellt sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Grundsätzlich ist eine Fällung ganzjährig möglich, sofern keine rechtlichen Vorgaben dagegensprechen. Experten empfehlen jedoch die Wintermonate zwischen November und Februar. In dieser Zeit ist das Holz trockener und lässt sich besser verarbeiten. Zudem ist die Vegetationsruhe eingetreten, was die Belastung für die Natur minimiert. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass Vögel im Baum nisten, ist dann gering.

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Fällung durch Fachleute
Gerade bei einer Eibe ist es ratsam, die Arbeit Profis zu überlassen. Fachbetriebe verfügen über die notwendige Ausrüstung und über die Erfahrung im Umgang mit geschützten Arten. Sie wissen, wie man Bäume abschnittsweise abträgt. Ferner übernehmen viele Betriebe auch die Kommunikation mit den Behörden und können einschätzen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Das gibt Sicherheit und spart Zeit.
Entsorgung der Eibe
Nach der Fällung stellt sich die Frage nach der Entsorgung. Da die Eibe giftig ist, darf sie nicht einfach auf den Kompost oder in die Biotonne wandern. Viele Entsorgungsbetriebe haben spezielle Vorschriften für die Annahme von Eibenholz und -schnitt. Eine Option ist die Abgabe bei einem Wertstoffhof. Manche Fachbetriebe kümmern sich direkt um den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung.
Besonderheiten bei Grenzbäumen und Gemeinschaftseigentum
Nicht immer steht die Eibe frei im eigenen Garten. Befindet sie sich auf der Grundstücksgrenze, müssen Nachbarn einbezogen werden. Ohne deren Zustimmung darf ein solcher Baum nicht gefällt werden. Auch in Mehrparteienhäusern mit Gemeinschaftsgärten gilt: Einzelne Eigentümer dürfen keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen. Hier ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
Fazit: Eibe fällen nur mit Bedacht – auch auf dem Privatgrundstück
Eine Eibe zu fällen ist kein alltägliches Vorhaben. Zwischen den Anforderungen des Naturschutzes und den lokalen Satzungen stecken einige Aspekte, die sorgfältig bedacht werden müssen. Wer eine Eibe auf seinem Privatgrundstück fällen möchte, sollte sich unbedingt vorab bei der Gemeinde informieren, Alternativen prüfen und im Zweifel Fachleute hinzuziehen. Die Eibe gilt schließlich als ein Stück Natur- und Kulturgeschichte, das mit Respekt behandelt werden sollte.