Rücktritt vom Hauskauf: Suggest a Link und Wissenswertes

von EigenAdmin12
immobilienkaufvertrag

Der Kauf eines eigenen Hauses ist für viele Menschen der größte finanzielle Schritt im Leben. Nach langem Suchen ist die Traumimmobilie gefunden, die Finanzierung steht und der Notartermin ist ausgemacht. Doch was passiert, wenn Zweifel aufkommen oder unvorhergesehene Ereignisse eintreten?

Ist ein Rücktritt vom Hauskauf möglich, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Dieser Artikel beleuchtet das komplexe Thema „Rücktritt vom Hauskauf“ umfassend und gibt hilfreiche Tipps für Käufer und Verkäufer, sowie Suggest a Link Empfehlungen.

Wann kommt ein Hauskauf rechtlich zustande?

Ein Hauskauf in Deutschland ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der zwingend notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB). Erst nach der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag wirksam und bindend. Vorherige Zusagen, Reservierungen oder mündliche Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich. Das bedeutet: Auch wenn bereits eine Finanzierungszusage oder ein Handschlag erfolgt ist – erst mit der Unterschrift beim Notar gilt der Hauskauf als abgeschlossen.

Rücktritt vor dem Notartermin

Vor dem Notartermin ist ein Rücktritt unkompliziert möglich, weil noch kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Wer bis zu diesem Zeitpunkt von seiner Kaufabsicht zurücktritt, muss lediglich mit etwaigen Kosten für bereits angefallene Dienstleistungen (z. B. Maklergebühr bei Reservierungsvereinbarungen oder Finanzierungskosten) rechnen. Rechtlich besteht jedoch keine Verpflichtung, den Kaufvertrag abzuschließen. Ausnahme: Es wurde bereits eine schriftliche Reservierungsvereinbarung mit einer Stornogebühr unterschrieben.

Rücktritt nach dem Notartermin – ein komplexer Fall

Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, können Käufer und Verkäufer grundsätzlich nicht mehr einseitig vom Vertrag zurücktreten. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Verträge leichtfertig geschlossen und wieder aufgehoben werden.

Rücktritt durch vertraglich vereinbarte Rücktrittsklauseln

Manche Kaufverträge enthalten explizite Rücktrittsklauseln. Solche Klauseln können zum Beispiel greifen, wenn der Käufer keine Finanzierung erhält oder Mängel bei der Immobilie festgestellt werden. Allerdings sind solche Klauseln freiwillig und müssen im Vertrag festgelegt werden.

Gesetzliche Rücktrittsrechte

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt Rücktrittsrechte bei sogenannten „Pflichtverletzungen“. Notwendig ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung der Gegenseite, etwa:

  • Mängel am Haus: Der Käufer erfährt nach Vertragsschluss von erheblichen, arglistig verschwiegenen Mängeln, etwa Schimmelbefall oder versteckter Bauschaden. Der Nachweis dafür ist aber schwierig.
  • Nichtzahlung des Kaufpreises: Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, kann der Verkäufer, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurücktreten.
  • Übergabeverzug: Verzögert der Verkäufer schuldhaft die Übergabe des Hauses, kann der Käufer nach Fristsetzung den Rücktritt erklären.

Finanzierung platzt nach dem Notartermin

Ein verbreitetes Problem: Der Käufer geht davon aus, die Finanzierung klappt, unterschreibt aber den Kaufvertrag – doch im Nachhinein lehnt die Bank den Kredit ab. Ohne vertragliche Rücktrittsklausel ist ein Rückzug nun schwierig. Der Käufer bleibt grundsätzlich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, andernfalls drohen Schadensersatzforderungen oder sogar Zwangsvollstreckung.

Rückabwicklung aus Kulanz

Manchmal einigen sich Käufer und Verkäufer auch nach der Beurkundung einvernehmlich auf eine Vertragsaufhebung. Dies ist grundsätzlich möglich, aber nicht verpflichtend. Oft fallen dann dennoch Notarkosten, Grundbuchgebühren und unter Umständen eine Maklerprovision an.

Notarkosten und weitere finanzielle Risiken

Schon mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags werden in der Regel Notarkosten und Gebühren für Grundbucheinträge fällig. Ein Rücktritt oder eine Rückabwicklung führt meist dazu, dass diese Kosten trotzdem bezahlt werden müssen. Maklerprovisionen können ebenfalls anfallen, sofern im Vertrag oder in den AGB nichts anderes geregelt ist.

hauskauf

Suwatchai Wongaong/shutterstock.com

Suggest a Link: Tipps für Käufer und Verkäufer

Für Käufer:

  • Sorgfältige Planung: Vor dem Notartermin sollten alle Finanzierungen verbindlich zugesagt und alle Unterlagen geprüft sein.
  • Rücktrittsklauseln: Für den Fall der Fälle sollten Rücktrittsklauseln zu Finanzierung, schwerwiegenden Mängeln oder behördlichen Genehmigungen im Vertrag aufgenommen werden.
  • Transparenz: Falls Mängel vermutet werden, sollten diese vorab durch einen Gutachter geprüft werden.

Für Verkäufer:

  • Absicherung: Zahlungsfristen und Vertragsstrafen bei Verzögerungen im Vertrag festschreiben lassen.
  • Nachweis der Bonität: Vor Unterzeichnung des Vertrags prüfen, ob der Käufer die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen kann.
  • Maklervertrag beachten: Nur einen Makler engagieren, der im Zweifel flexibel auf Situationen wie Rücktritt oder Rückabwicklung reagiert.

Fazit: Informieren und professionell beraten lassen

Der Rücktritt vom Hauskauf ist nach der notariellen Beurkundung – außer in ganz bestimmten Ausnahmefällen – kaum möglich und in jedem Fall kompliziert. Für beide Parteien empfiehlt sich daher, vor Vertragsabschluss alle Unsicherheiten auszuräumen, eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt oder eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen und nichts zu unterschreiben, was nicht umfassend verstanden wurde.

Wer sorgfältig plant, offen kommuniziert und Risiken absichert, erspart sich nicht nur Nerven und Kosten, sondern verhindert im besten Fall langwierige Streitigkeiten vor Gericht.

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