Um in der Europäischen Union legal auf die Jagd zu gehen, müssen Jäger einen gültigen Jagdschein besitzen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, unterscheidet sich von Land zu Land. Auch wenn ab und an der Begriff EU-Jagdschein gebraucht wird, ist dieser irreführend, denn eine einheitliche Jagderlaubnis für die gesamte EU gibt es nicht. Dieser Artikel informiert darüber, welche Voraussetzungen für das Jagen in der EU gelten und worauf deutsche Jäger bei der Jagd im Ausland achten müssen.
Jägerprüfung: Wo ist der deutsche Jagdschein überall gültig?
Wer in der Bundesrepublik Deutschland jagen möchte, muss vorab eine Jagderlaubnis erwerben. Diese berechtigt dann zum Jagen in erlaubten Gebieten zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Zeiten. Allerdings gilt diese Erlaubnis ausschließlich innerhalb Deutschlands. Auch wenn die Grenzübertritte innerhalb der EU heutzutage ohne Kontrollen möglich sind, bedeutet dies nicht, dass ein in Deutschland erworbener Jagdschein einfach in anderen europäischen Ländern als gültige Erlaubnis verwendet werden kann. Tatsächlich verhält es sich so, dass Jagdscheine immer nur in dem Land gültig sind, in dem sie gemacht wurden.
Deutsche Jäger dürfen also nicht ohne weiteres in EU-Ausland jagen, und andersherum ist es ausländischen Jägern nicht erlaubt, in die Bundesrepublik einzureisen und dort auf die Jagd zu gehen. Wer dies dennoch tut, macht sich strafbar. Deutsche, die im Ausland leben und über einen deutschen Jagdschein verfügen, dürfen damit in die Bundesrepublik reisen und dort jagen. Die Jagd an ihrem Wohnort in einem anderen Land ist damit aber nicht erlaubt.

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Gibt es überhaupt einen EU-Jagdschein?
Die Antwort auf diese Frage lautet: nein, es gibt keinen einheitlichen EU-Jagdschein. Diese Bezeichnung wird zwar von manchen Jägern verwendet, bezeichnet aber keine klassische Jagderlaubnis im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um einen Europäischen Feuerwaffenpass, der benötigt wird, wenn Feuerwaffen von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden sollen.
Diese Bescheinigung bedeutet aber keinesfalls, dass die Waffen auch im Zielland verwendet werden dürfen. Hierfür ist in den meisten Fällen eine nationale Jagderlaubnis erforderlich. Ist also eine Reise ins EU-Ausland geplant, auf der Schusswaffen mitgeführt werden sollen, muss vorab der Feuerwaffenpass erworben werden. Für die Jagd muss aber immer auch ein Jagdschein vorhanden sein, der in jeweiligen Land erworben wurde. Über die individuellen Regelungen informiert etwa das BVA (Bundesverwaltungsamt). Ein EU-Jagdschein existiert demnach nicht und kann entsprechend auch nicht gemacht werden.
Wer kann in Deutschland einen Nachweis erwerben?
Die Jagd in der Bundesrepublik Deutschland ist nur dann legal, wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt. Dieser kann von Bundesbürgern erworben werden, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal müssen Anwärter mindestens 18 Jahre alt sein (für einen Jugendjagdschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren).
Die wichtigste Bedingung ist aber das Bestehen der Jägerprüfung, die aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil besteht. Diese umfasst unter anderem Kenntnisse im Bereich Wildkunde sowie Erfahrungen in der Waffenhandhabung. Angehende Jäger müssen nachweisen, dass sie sich das erforderliche Wissen angeeignet haben und ihre Waffe sicher führen können. Personen mit Vorstrafen in einem einschlägigen Bereich können keinen Jagdschein erwerben. Eine körperliche und seelische Eignung für das Führen und Nutzen von Schusswaffen ist ebenfalls vorgeschrieben, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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Können EU-Ausländer in Deutschland eine Jägerprüfung ablegen?
Grundsätzlich ist der Erwerb eines deutschen Jagdscheins nur für Menschen möglich, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Leben deutsche Bundesbürger in einem anderen europäischen Land, kann dagegen unter Umständen ein Jagdschein für die Nutzung in Deutschland auch von dort aus gemacht werden, ohne dass sich der angehende Jäger in der Bundesrepublik aufhält. Welche Regelungen hier im Einzelnen gelten, lässt sich erneut beim BVA in Erfahrung bringen.
Wird es in Zukunft einen EU-Jagdschein geben?
Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig zu beantworten. Die europäische Gemeinschaft hat unter anderem den Zweck, Bürokratie abzubauen und den Menschen das Leben und Arbeiten länderübergreifend zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder über einen einheitlichen EU-Jagdschein diskutiert. Aktuell ist noch keine einheitliche Regelung vorgesehen. Es ist aber durchaus denkbar, dass es eines Tages eine Jagderlaubnis geben wird, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt und Jäger zur grenzübergreifenden Jagd berechtigt.

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Was passiert, wenn im Ausland ohne Nachweis gejagt wird?
Das Jagen ohne gültige Jagderlaubnis ist eine Straftat. Das gilt innerhalb der Bundesrepublik ebenso wie im EU-Ausland. Wer ohne Jagdschein beim Schießen von Wild erwischt wird, muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen. Wie genau diese aussehen, hängt von den Vorschriften und Gesetzen des jeweiligen Landes ab. In Deutschland werden beispielsweise meist Geldstrafen verhängt, die je nach Schwere der Tat zwischen 500 und 5.000 Euro betragen können. Relevant ist bei der Höhe der Strafe etwa auch die Frage, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder ob es in der Vergangenheit bereits zu ähnlichen Vergehen gekommen ist. Auch im EU-Ausland drohen oftmals hohe Geldstrafen. Es können aber auch Haftstrafen verhängt werden.
Was tun, wenn im EU-Ausland gejagt werden soll?
Wenn eine Jagd im benachbarten Ausland stattfinden soll, raten Experten dringend dazu, sich vorab über das im jeweiligen Land geltende Recht zu informieren. Unter Umständen ist es möglich, eine Jagderlaubnis für das Zielland zu erwerben. Auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Europäischen Feuerwaffenpasses sollten unbedingt im Voraus eingesehen werden. Ohne diesen wichtigen Schein machen sich Jäger strafbar, wenn sie Feuerwaffen ins Ausland einführen: Schlimmstenfalls können sie dann von den Behörden festgenommen werden. Um derartige Probleme oder Geldstrafen zu vermeiden, ist es ratsam, sich über alle geltenden Bedingungen, Gesetze und Regelungen in allen beteiligten Ländern zu informieren und diese im eigenen Interesse auch immer zu beachten.