Mehrfamilienhaus: Ist die Haltung von Kaninchen erlaubt?

von EigenAdmin12
kaninchenhaltung im mehrfamilienhaus

Kaninchen sind beliebte Haustiere: Sie sind niedlich, neugierig und vergleichsweise pflegeleicht. Gerade in Mehrfamilienhäusern wünschen sich viele Mieter oder Wohnungseigentümer einen kleinen tierischen Mitbewohner.

Doch ist die Haltung von Kaninchen in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung überhaupt erlaubt? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Und was gilt es zu beachten, damit das Zusammenleben mit Nachbarn nicht zum Problem wird? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Kaninchen & Co. im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?

Zunächst einmal gilt: In Deutschland ist die Haltung von Kleintieren grundsätzlich auch in Mietwohnungen erlaubt. Zu den Kleintieren zählen neben Kaninchen zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster, Mäuse, Wellensittiche oder Fische. Der Gesetzgeber und die Gerichte sehen Kleintiere als ungefährliche Tiere an, die in der Regel keine Belästigung für Nachbarn oder Schäden an der Wohnung verursachen.

Ein generelles Verbot der Kleintierhaltung im Mietvertrag ist daher meist unwirksam. Selbst wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag steht, ist sie in der Regel nicht bindend. Die Haltung von Kaninchen kann also grundsätzlich nicht verboten werden – es sei denn, besondere Umstände sprechen dagegen.

Was zählt als „Kleintier“?

Kaninchen werden von Gerichten eindeutig zu den Kleintieren gezählt, solange sie in üblicher Anzahl und in artgerechter Weise gehalten werden. Das bedeutet: Wer ein oder zwei Kaninchen in einem ausreichend großen Käfig oder Gehege in der Wohnung hält, braucht in der Regel keine Erlaubnis vom Vermieter. Anders sieht es aus, wenn eine größere Zahl von Tieren gehalten wird oder das Tier besonders groß ist (z. B. ein Riesenkaninchen). Dann kann der Vermieter ein Wörtchen mitreden.

kaninchen in der wohnung

Kyttan/shutterstock.com

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt Ausnahmen. Die Haltung von Kaninchen kann eingeschränkt oder verboten werden, wenn:

  • Die Anzahl der Tiere unverhältnismäßig hoch ist und dadurch Geruchsbelästigungen, Lärm oder hygienische Probleme entstehen.
  • Die Tiere nicht artgerecht gehalten werden, z. B. in zu kleinen Käfigen oder ohne ausreichende Pflege.
  • Die Nachbarn erheblich gestört werden, etwa durch laute Geräusche, Geruch oder Verschmutzung gemeinschaftlicher Flächen.
  • Das Mietobjekt beschädigt wird, etwa durch angenagte Teppiche, Tapeten oder Möbel.

In diesen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Haltung eingeschränkt oder ganz unterlassen wird. Im Streitfall entscheiden die Gerichte im Einzelfall.

Muss der Vermieter informiert werden?

Bei ein bis zwei Kaninchen in artgerechter Haltung ist es rechtlich nicht zwingend erforderlich, den Vermieter zu informieren oder eine Genehmigung einzuholen. Aus Gründen des guten Miteinanders empfiehlt es sich aber, den Vermieter zumindest kurz zu informieren – vor allem, wenn Unsicherheiten bestehen oder der Mietvertrag spezielle Regelungen zur Tierhaltung enthält.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich die Zustimmung schriftlich geben lassen. Das schafft Klarheit und beugt späteren Missverständnissen vor.

Was gilt für Eigentumswohnungen?

Auch in Eigentumswohnungen, also innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ist die Haltung von Kaninchen grundsätzlich erlaubt, solange keine besonderen Regelungen in der Gemeinschaftsordnung oder in Beschlüssen der Eigentümerversammlung bestehen. Allerdings kann die Gemeinschaft Einschränkungen beschließen, wenn die Tierhaltung zu erheblichen Störungen führt.

Mehrfamilienhäuser: Rücksichtnahme auf Nachbarn!

Damit das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus harmonisch bleibt, sollten Kaninchenhalter einige Grundregeln beachten:

  • Geruchsbelästigung vermeiden: Regelmäßige Reinigung des Käfigs/Geheges ist Pflicht.
  • Lärm begrenzen: Kaninchen sind meist leise, aber das Hämmern oder Nagen kann Nachbarn stören, wenn es dauerhaft und laut ist.
  • Gemeinschaftsflächen sauber halten: Kaninchen dürfen nicht unbeaufsichtigt im Treppenhaus, Flur oder Garten laufen.
  • Artgerechte Haltung sicherstellen: Ausreichend Platz, Beschäftigung und Pflege sind nicht nur im Sinne des Tierschutzes, sondern verhindern auch Probleme mit Nachbarn und Vermieter.

Fazit: Kaninchenhaltung meist erlaubt – mit Augenmaß

Die Haltung von Kaninchen ist in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich erlaubt, solange sie in üblicher Anzahl und artgerecht erfolgt. Ein generelles Verbot durch den Vermieter ist in der Regel unwirksam. Wer ein bis zwei Kaninchen in der Wohnung hält, braucht sich meist keine Sorgen zu machen – solange Rücksicht auf Nachbarn genommen wird und die Tiere weder stören noch Schäden verursachen. Im Zweifel lohnt sich ein Gespräch mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft, um Missverständnisse und Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden.

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