Wintergarten ohne Baugenehmigung: Droht eine Strafe?

von EigenAdmin12
wintergarten

Im Winter gemütlich im Garten zu sitzen und inmitten der Natur zu verweilen, ist für viele Gartenbesitzer ein Traum. Der Bau eines Wintergartens stellt ein umfangreiches Unterfangen dar. Dieses Bauwerk soll zur kalten Jahreszeit nicht nur die Pflanzen schützen, sondern auch für Menschen den Aufenthalt im Winter erträglicher machen. Bevor es jedoch an den Bau geht, sollte geprüft werden, ob eine Genehmigung notwendig ist. Das sollte kein Gartenbesitzer vergessen. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

Baugenehmigung für einen Wintergarten: Wann ist diese notwendig?

Eine Baugenehmigung für einen Wintergarten ist nur dann notwendig, wenn das Bauprojekt auch der Definition entspricht. Der Bundesverband Wintergarten e. V. definiert ein solches Bauwerk als ein Konstrukt, welches größtenteils aus einem durchsichtigen Material besteht. Dieses Material ist vornehmlich Glas. Ein Wintergarten besteht weiterhin aus Holz, Kunststoff oder Metall für die Trägerkonstruktion. Diese Trägerkonstruktion befindet sich auf einem soliden Fundament. Zudem muss es direkt an das Hauptgebäude angrenzen.

Der Wintergarten muss so konstruiert sein, dass er Wind und Wetter standhalten kann. Regen, Schnee und Stürme dürfen ihm nichts anhaben können. Die Beheizung des Wintergartens ist optional. In manchen Bundesländern braucht es für einen unbeheizten Kaltwintergarten keine Genehmigung, solange er klein genug ist. In einem Wintergarten können sich mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. Als Faustregel gilt: Sobald der Wintergarten als Wohnraum genutzt werden kann oder mit dem Hauptgebäude verbunden ist, braucht es eine Genehmigung.

Baugenehmigung

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Generell unterscheidet man zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Für einen Wintergarten ist eine Baugenehmigung in der Regel dann genehmigungsfrei, wenn er unbeheizt ist, bestimmte Größen nicht überschreitet und der Bebauungsplan sowie die Landesbauordnung es zulassen. Sobald er beheizt ist und als Wohnraum genutzt wird, ist er genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist auch dann notwendig, wenn er als Anbau gilt oder das Bauvorhaben die Grundstücksgrenzen betrifft. Bei Zweifeln sollte man sich immer an die Behörden wenden, um Strafen zu vermeiden.

Diese Strafen drohen bei einer fehlenden Baugenehmigung

Der Bau eines Wintergartens ohne Baugenehmigung wird als eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen geahndet. Im besten Falle handelt es sich lediglich um Nachforderungen, das Bauvorhaben an die Vorschriften anzupassen. Oder es wird ein Rückbau gefordert. Im schlimmsten Falle kann es zu hohen Geldstrafen kommen. Der Bußgeldkatalog ist je nach Bundesland unterschiedlich und abhängig vom tatsächlichen Bauvorhaben, der Größe und den Verstößen. Die Geldstrafen reichen von nur 100 Euro bis zu 50.000 Euro bei Bauvorhaben über 100 m³. Oftmals liegt das Strafmaß jedoch zwischen 1.000 Euro und mehreren 10.000 Euro.

Wichtig für die Festsetzung des Strafmaßes ist, ob es sich um eine absichtliche Umgehung der Baugenehmigung handelt oder ob eine Genehmigung aufgrund von Unwissenheit nicht eingeholt wurde.

Zudem kann das Strafmaß davon abhängen, ob das Bauwerk sich abändern lässt oder ob es einen schweren Verstoß gegen das Ortsbild und gegen die Nachbarn darstellt. Je gravierender der Eingriff ins Stadtbild, je schwer die Verstöße gegen die Nachbarrechte, desto höher die Strafen. Auf den Kosten bleibt der Bauherr stehen. Für die Abänderungen muss er ebenso bezahlen wie für den Rückbau. Die Kosten können somit die ursprünglichen Baukosten um ein Vielfaches übersteigen.

gesetzliche regelungen für wintergärten

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Nachträgliche Legalisierung

Unter Umständen lässt sich eine Baugenehmigung nach dem Bau des Wintergartens beantragen. Oftmals ist es dafür notwendig, einige Anpassungen vorzunehmen. Außerdem müssen sich die Behörden kooperativ zeigen. Dazu sind sie nicht immer bereit und stattdessen kommt es zu einer Verhängung der Geldstrafen.

Regelung von Wintergärten

Die Baugenehmigungen dienen nicht dazu, den Gartenbesitzern das Leben zu erschweren. Stattdessen soll das Bauwerk verschiedene Vorschriften erfüllen, damit es für den Besitzer und Nachbarn nicht zu einem Sicherheitsrisiko darstellt. Die Vorschriften stellen unter anderem sicher, dass das Bauwerk den Nachbarn nicht beeinträchtigt oder Bauvorhaben der Gemeinde vereitelt.

Die Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen, ist im Baurecht festgelegt. Welche Vorschriften genau für diese Baugenehmigung eingehalten werden müssen, ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Die konkreten Regelungen finden sich in den Landesbauordnungen des Bundeslandes. Vor der Planung des Projekts sollte am besten ein Gespräch mit der zuständigen Behörde gesucht werden. Selbst individuelle Gestaltungselemente können für die Behörden eine Rolle spielen. Entscheidend können auch Überbauungsgrenzen oder gar der Denkmalschutz für die Genehmigung des Vorhabens werden.

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