Tiere bereichern unser Leben auf vielfältige Art und Weise. Wer ein kleines Haus preiswert mietet, sollte bei der Tierhaltung in den eigenen vier Wänden einiges beachten.
Tierhaltung im preiswerten Mietshaus: Die Größe des Haustieres ist entscheidend
Die Tierhaltung in einem Miethaus ist grundsätzlich kein Problem. Jedoch existieren wichtige rechtliche und auch praktische Aspekte, wenn es um die Haustierhaltung geht. Dazu gehört etwa die artgerechte Haltung der tierischen Mitbewohner. Sie benötigen ausreichend Platz, Schutz, Futter und Beschäftigung und sollten obendrein keine Nachbarn belästigen.
Kleintiere in Miethäusern halten

BetterTomorrow/shutterstock.com
Kleintiere dürfen ohne gesonderte Zustimmung des Vermieters in einem Miethaus gehalten werden. Wichtig ist, dass sie in üblicher Zahl und artgerecht untergebracht sind. Typische Kleintiere sind Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Fische und Vögel.
Wissenswert: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt die Mindeststandards vor. Tierschutzorganisationen empfehlen häufig höhere Standards, um das Tierwohl sicherzustellen.
Bei einigen Kleintierarten ist jedoch Vorsicht geboten. Bei Ratten und Frettchen kann der Vermieter in Einzelfällen ein Haltungsverbot aussprechen, da von einem intensiven Geruch ausgegangen wird, der die Nachbarn belästigen könnte. In diesen Fällen sollten Sie den Vermieter kontaktieren, ob die Haltung von Frettchen und Co. gestattet ist.
Hunde und Katzen benötigen Zustimmung

IRINA ORLOVA/shutterstock.com
Im Gegensatz zu den Kleintieren benötigen Mieter bei der Haltung von Hunden und Katzen eine Zustimmung des Vermieters. Zwar ist ein generelles Verbot im Mietvertrag unwirksam, doch der Vermieter kann im Einzelfall die Erlaubnis verweigern, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe können etwa Allergien, Lärmbelästigungen oder auch eine übermäßige Verschmutzung durch das Tier sein.
Viele Vermieter stellen sich quer, wenn es um die Vermietung an Haustierhalter mit Hunden und Katzen geht. Sie befürchten schwerwiegende Schäden am Haus. Zerkratzte Türen, unangenehme Gerüche und abgenutzte Böden sind häufig genannte Gründe von Vermietern, um die Tierhaltung voller Skepsis abzulehnen. Ebenso werden Punkte wie Lärmbelästigung hinzugefügt – primär bei Hunden. In diesem Fall könnten sich die Nachbarn gestört fühlen.
Wissenswert: Viele Vermieter stehen der Haltung von Haustieren kritisch gegenüber, weshalb es Hunde- und Katzenhalter nicht leicht auf der Suche nach einer passenden Unterkunft mit Garten haben. Oft steht bereits im Inserat, dass keine Haustiere erwünscht sind.
Sonderregelung für gefährliche Tiere und Exoten

SeventyFour/shutterstock.com
Giftschlangen, einige Hunderassen und andere Tiere werden als »gefährlich« eingestuft. Tiere, die als gefährlich gelten, können vom Vermieter grundsätzlich verboten werden, da sie eine Gefahr für die Nachbarschaft bedeuten können. Die Regelungen zu gefährlichen Tieren in Haushalten variieren je nach Bundesland.
Neben der Schlange sind auch andere Exoten nicht abstimmungslos erlaubt. Sie unterliegen besonderen Regelungen. Dazu zählen etwa Echsen und große Vogelarten wie Papageien, Beos und Kakadus. Exotische Tiere bringen besondere Risiken mit und haben speziellere Bedürfnisse als »klassische« Haustiere. Angesichts dessen sind sie oft strenger reglementiert und Vermieter haben ein deutlich größeres Mitspracherecht.
Achtung: Beachten Sie auch die kommunalen Anforderungen. In einigen Kommunen gibt es hierzu Vorschriften, die der möglichen Tierhaltung im Miethaus mit Garten vor Ort entgegenstehen könnten.
Tierhaltung im Garten – ist das möglich?
Prinzipiell ist die Tierhaltung im Garten möglich, wenn sich dadurch andere Menschen (Nachbarn) nicht gestört fühlen. Wichtig ist, dass das Gartengrundstück zur alleinigen Nutzung gilt, und klassische Heimtiere dort in angemessener Zahl gehalten werden. Es ist etwa ein mobiles Gehege für Meerschweinchen oder Kaninchen erlaubt, solange keine Schäden entstehen oder – wie bereits erwähnt – die Nachbarn gestört werden.
Für feste Bauten wie Ställe oder größere Tierunterkünfte im Garten eines Mietshauses benötigen Tierhalter in der Regel eine Zustimmung des Vermieters oder eventuell sogar eine Baugenehmigung. Die Vorschriften dazu sind je nach Region unterschiedlich. Wer eine Voliere oder einen Kaninchenstall bauen möchte, informiert sich im Vorfeld am besten beim zuständigen Bauamt.

Gorodenkoff/shutterstock.com
Empfehlungen für Mieter
Wenn Sie vorhaben, Tiere in Ihr Leben zu integrieren, dann sollten Sie einige Dinge beachten, um sich optimal abzusichern. Prüfen Sie in erster Linie den Mietvertrag. Achten Sie auf spezielle Klauseln zur Tierhaltung. Ist nichts geregelt, gilt das allgemeine Mietrecht. Allerdings sind Klauseln, die pauschal alle Tierarten verbieten, unwirksam. Diese Passage ist nur bei großen, exotischen oder gefährlichen Tieren wirksam und eine fundierte Rechtsgrundlage für den Vermieter.
Sobald Sie Halter eines Tieres sind – ganz gleich, ob Hamster, Katze oder Wellensittich – haften Sie für die durch das Tier entstandenen Schäden. Es ist demnach sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für Tiere abzuschließen, vordergründig bei Katzen und Hunden.
Tipp: Sprechen Sie vor Abschluss des Mietvertrags ab, ob Sie Tiere halten dürfen und halten Sie dies schriftlich fest. So entstehen später keine Konflikte rund um die Tierhaltung, wenn sich niemand davon gestört fühlt.
Fazit: Tierhaltung in kleinem Haus mit Garten
Die Tierhaltung in Miethäusern mit Garten stellt kein Problem dar, solange eine artgerechte Haltung berücksichtigt wird. Lediglich bei gefährlichen oder großen Tieren kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Kleintiere wie Fische, Vögel, Meerschweinchen und Hasen sind in üblicher Anzahl ohne separate Zustimmung erlaubt, während Sie bei Hunden und Katzen ein »Ja« des Vermieters einholen sollten. So sind Sie langfristig auf der sicheren Seite und müssen Ihr Tier nicht nachträglich wieder abgeben.