Gartenlaube größer als 30 qm: Was muss beachtet werden?

von EigenAdmin12
große gartenlaube

Eine Gartenlaube ist schon etwas Feines. Sie lässt sich vielseitig nutzen und erhöht sowohl den Wert als auch den Komfort eines Grundstücks. Manche wünschen sich eine ganz kleine Gartenlaube, andere Grundstücksbesitzer träumen von einem Prachtstück im XXL-Format. Doch darf eine Gartenlaube eigentlich größer als 30 Quadratmeter sein, und wenn ja, was ist zu beachten?

Darf eine Gartenlaube größer als 30 Quadratmeter sein?

Die beiden gestellten Fragen lassen sich leider pauschal gar nicht beantworten, denn für eine individuelle Auskunft werden weitere Informationen benötigt. In vielen Fällen ist für die Gartenlaube nämlich eine Baugenehmigung erforderlich. Bevor diese nicht vorliegt, darf mit dem Projekt auch nicht begonnen werden. Ob diese Genehmigung erforderlich ist, bestimmen wiederum mehrere Faktoren. Dazu gehören

  • der Wohnort beziehungsweise das Bundesland
  • die genaue Größe der geplanten Laube
  • die Ausstattung
  • der gewünschte Verwendungszweck
  • und der vorgesehene Standort auf dem Grundstück

Die Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen und richten sich stets nach den jeweiligen Landesbauordnungen. Wer sich heute jedoch über die gültigen Richtlinien informiert, die Gartenlaube aber erst in einem Jahr bauen will, muss zudem bedenken, dass sich die Rechtslage theoretisch ständig ändern kann. Daher ist es ratsam, die Informationen möglichst aktuell und immer erst kurz vor dem geplanten Projekt einzuholen.

moderne gartenlaube

360VP/shutterstock.com

Welche Richtlinien gelten hinsichtlich der Größe?

Wie schon erwähnt, hat jedes Bundesland eigene Vorgaben. In diesen wird die Größe auch nicht in Quadratmetern, sondern in Kubikmetern definiert. Nun kann man aber Quadratmeter nicht einfach so in Kubikmeter umrechnen, denn dafür braucht man einen weiteren Faktor. Für Quadratmeter wird nämlich nur die Länge mit der Breite multipliziert, während die Formel für Kubikmeter „Länge x Breite x Höhe“ lautet. Diese Einheit beschreibt schließlich den Rauminhalt (Volumen).

Wer wissen will, ob man für eine Gartenlaube mit einer Fläche von 30 Quadratmetern eine Baugenehmigung braucht, muss also auch die Höhe in die Berechnung einbeziehen. Die Spanne zwischen den Richtlinien der einzelnen Bundesländer ist enorm. Man kann sich aber gut merken, dass eine Gartenlaube mit einer Größe von zehn Kubikmetern grundsätzlich in allen Bundesländern genehmigungsfrei ist. Ein kleiner Anhaltspunkt: Eine zwei Meter hohe Laube mit einem Rauminhalt von zehn Kubikmetern entspricht einer Grundfläche von fünf Quadratmetern.

Man merkt hier schon: 30 Quadratmeter sind deutlich mehr, das heißt, eine Genehmigung ist relativ wahrscheinlich. Viele Bundesländer – darunter das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – haben den Grenzwert für einen genehmigungsfreien Bau nämlich auf ebendiese zehn Kubikmeter gesetzt, während die Vorgaben in Baden-Württemberg (40 Kubikmeter), Niedersachsen (ebenfalls 40) und Bayern (75 Kubikmeter) wesentlich lockerer und großzügiger sind.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Das gilt in Kleingartenkolonien

Schrebergärten sind beliebt und gerade für Menschen, die in der Stadt leben, eine ideale Möglichkeit, den Traum vom eigenen Garten zu verwirklichen. Die Erfüllung des Traums ist jedoch mit vielen Regeln verbunden, die alle in den Satzungen der Kleingartenvereine definiert sind. Sie betreffen beispielsweise den Anbau von Gemüse und Obst, aber auch Gemeinschaftsarbeiten und eben die maximale Größe einer Gartenlaube. Interessanterweise wird sie in diesem Fall aber nicht in Kubikmetern angegeben, sondern in Quadratmetern.

Außerdem greift hier das Bundeskleingartengesetz, und das gilt für alle Bundesländer, das heißt, die maximale Größe für eine Gartenlaube in einer Kleingartenkolonie ist in jedem Bundesland gleich. Doch wo genau liegt nun die Höchstgrenze? Das Bundeskleingartengesetz gibt vor, dass pro Kleingarten (Parzelle) grundsätzlich nur eine einzige Gartenlaube zulässig ist und diese auch nicht als Dauerwohnsitz verwendet werden darf. Die Grundfläche darf 24 Quadratmeter nicht übersteigen. Hier ist zu beachten, dass ein überdachter Freisitz in diese Grundfläche eingerechnet wird.

kleingartenkolonie

Sophie McAulay/shutterstock.com

Bei Größen über 30 qm: Wie lange dauert eine Baugenehmigung und was kostet sie?

Auch für die Dauer der Baugenehmigung kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Je nach Auslastung der Behörde und Region fällt sie unterschiedlich aus. In der Regel ist eine Zeitspanne von vier bis acht Wochen realistisch, wobei Abweichungen nach oben und unten natürlich möglich sind. Wichtig ist, dass mit dem Antrag auch gleich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Manchmal verlängert sich die Bearbeitungszeit auch, weil die Sachlage noch detaillierter geklärt werden muss oder sogar ein Gutachten erforderlich ist. Dann dauert es bis zum Bescheid mitunter einige Monate.

Bei einer klassischen Gartenlaube kommt das aber eher selten vor. Es empfiehlt sich, vorab mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden. Das spart Zeit und unnötige Wege. Manche Bundesländer bieten zudem die Option einer verkürzten beziehungsweise vereinfachten Bearbeitung. Teilweise gilt der Antrag auch automatisch als genehmigt, wenn die Entscheidung nicht innerhalb einer bestimmten Frist fällt.

Welche Gebühren fallen an?

Auch die Gebühren variieren und können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich hoch sein. Man sollte jedoch damit rechnen, dass sie etwa 0,5 bis 1,0 Prozent der Kosten für den Bau der Gartenlaube betragen. Würde der Preis für die Laube also bei 5000,- Euro liegen, könnten Gebühren von 25,- bis 50,- Euro auf den künftigen Bauherren zukommen. Im Vergleich zu dem Mehrwert, den eine Gartenlaube über viele Jahre bietet, ist dies aber natürlich in jedem Fall eine lohnenswerte Investition. Richtlinien und Gesetze müssen zwar eingehalten werden, der Aufwand hält sich jedoch in Grenzen, zumal man sich ja ausführlich im Vorfeld informieren kann und dann weiß, welche bürokratischen Hürden eventuell auf den Bauherrn zukommen.

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